{"id":1368,"date":"2022-04-22T11:32:12","date_gmt":"2022-04-22T09:32:12","guid":{"rendered":"https:\/\/watertaxihoorn.nl\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2023-02-22T15:03:18","modified_gmt":"2023-02-22T14:03:18","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/watertaxihoorn.nl\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1368\" class=\"elementor elementor-1368 elementor-520\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-ec37d6b elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"ec37d6b\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-7ea2aed\" data-id=\"7ea2aed\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6aedb51 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"6aedb51\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine Bedingungen und Konditionen<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-81f5b2b elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"81f5b2b\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-bcf32ff\" data-id=\"bcf32ff\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7b1c97d elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"7b1c97d\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p>Artikel 1 &#8211; Begriffsbestimmungen<\/p>\n<p>Artikel 2 &#8211; Bef\u00f6rderungsvertrag<\/p>\n<p>Artikel 3 &#8211; Verpflichtungen von Watertaxi Hoorn<\/p>\n<p>Artikel 4 &#8211; Pflichten des Reisenden<\/p>\n<p>Artikel 5 &#8211; Zahlung<\/p>\n<p>Artikel 6 &#8211; Beendigung oder K\u00fcndigung Bef\u00f6rderungsvertrag<\/p>\n<p>Artikel 7 &#8211; Handgep\u00e4ck<\/p>\n<p>Artikel 8 &#8211; Fundsachen<\/p>\n<p>Artikel 9 &#8211; H\u00f6here Gewalt<\/p>\n<p>Artikel 10 &#8211; Haftung von Watertaxi Hoorn<\/p>\n<p>Artikel 11 &#8211; Reklamationen<\/p>\n<p>Artikel 12 &#8211; Datenschutz<\/p>\n<p>Artikel 13 &#8211; Sicherheit<\/p>\n<p>Artikel 14 &#8211; Mietvertrag<\/p>\n<p>Artikel 15 &#8211; Anwendbares Recht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 1 &#8211; Begriffsbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p>In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:<br \/>Fl\u00fcsterboot: das von Watertaxi Hoorn bei der Ausf\u00fchrung des Mietvertrags verwendete Schiff Handgep\u00e4ck:<\/p>\n<p>leicht zu transportierendes, tragbares oder mit Handr\u00e4dern versehenes Gep\u00e4ck, das der Fahrgast an oder bei sich hat, und, soweit Watertaxi Hoorn dessen Bef\u00f6rderung gestattet hat, sonstiges bewegliches Eigentum des Fahrgastes, einschlie\u00dflich lebender Tiere<\/p>\n<p>Kunde:<br \/>Die nat\u00fcrliche oder juristische Person, die einen Bef\u00f6rderungsvertrag mit Watertaxi Hoorn Passenger abschlie\u00dft:<br \/>Die von Watertaxi Hoorn in Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrags Rondvaartvervoer bef\u00f6rderte Person:<\/p>\n<p>Bef\u00f6rderung eines Fahrgastes (2 bis 12 Personen) oder einer Gruppe von Fahrg\u00e4sten (ab 12 Personen) und\/oder ihres Handgep\u00e4cks mit einem Wassertaxi, einschlie\u00dflich Ein- und Ausschiffung f\u00fcr die Standarddauer von einer Stunde, gerechnet ab dem Wassertaxi-Anleger, an dem der Fahrgast eingeschifft wurde, und\/oder bis zu einem Wassertaxi-Anleger, an dem der Fahrgast ausgeschifft wurde<\/p>\n<p>Skipper:<\/p>\n<p>Person, die als Angestellter von Watertaxi Hoorn oder auf Anweisung von Watertaxi Hoorn das Watertaxi bedient und f\u00e4hrt<\/p>\n<p>Pachtvertrag:<\/p>\n<p>der Vertrag, mit dem sich Watertaxi Hoorn (nachstehend Vermieter genannt) gegen\u00fcber Dritten verpflichtet, das Wassertaxi und\/oder das Fluisterboot an Dritte (nachstehend Mieter genannt) zu vermieten, und der Mieter sich verpflichtet, diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen einzuhalten<\/p>\n<p>Abkommen \u00fcber die Bef\u00f6rderung:<\/p>\n<p>die Vereinbarung, mit der sich Watertaxi Hoorn gegen\u00fcber dem Auftraggeber verpflichtet, eine Kanalschifffahrt und\/oder ein Wassertaxi zu betreiben<\/p>\n<p>Wassertaxi:<\/p>\n<p>das von Watertaxi Hoorn bei der Ausf\u00fchrung des Bef\u00f6rderungsvertrags und\/oder des Mietvertrags verwendete Schiff<\/p>\n<p>Wassertaxi Hoorn:<\/p>\n<p>Die juristische Person Watertaxi Hoorn B.V., eingetragen bei der Handelskammer in Alkmaar unter der Nummer 37100323, mit Sitz in der Schuijteskade 21, 1621 DE in Hoorn. Dieser Ort dient als Einstiegsort, sofern im Bef\u00f6rderungs- und\/oder Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.<\/p>\n<p>Anlegestelle f\u00fcr Wassertaxis:<br \/>jede Anlegestelle, an der ein Fahrgast in ein Wassertaxi ein- und aussteigen kann<\/p>\n<p>Wassertaxi-Transport:<\/p>\n<p>die Bef\u00f6rderung eines Fahrgastes und\/oder einer Gruppe von Fahrg\u00e4sten und deren Handgep\u00e4ck mit einem Wassertaxi, einschlie\u00dflich des Ein- und Aussteigens von einem Wassertaxi-Anleger im Innen- und\/oder Au\u00dfenhafen von Hoorn.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 2 &#8211; Bef\u00f6rderungsvertrag<\/strong><\/p>\n<p>2.1 Der Bef\u00f6rderungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Watertaxi Hoorn zum Abschluss dieses Vertrags annimmt.<\/p>\n<p>2.2 Sofern nicht anders vereinbart, endet der Bef\u00f6rderungsvertrag unmittelbar nach der Ausschiffung des Fahrgastes an dem im Bef\u00f6rderungsvertrag als Endziel vereinbarten Wassertaxi-Liegeplatz.<\/p>\n<p>2.3 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten f\u00fcr jeden Bef\u00f6rderungsvertrag. Sie gelten auch f\u00fcr den Reisenden, der nicht Kunde ist, mit Ausnahme der Bestimmungen, die sich ausschlie\u00dflich auf den Kunden beziehen<\/p>\n<p>2.4 Watertaxi Hoorn ist berechtigt, w\u00e4hrend der Fahrt Zwischenstopps einzulegen, zum Beispiel um andere Fahrg\u00e4ste ein- oder aussteigen zu lassen<\/p>\n<p>2.5 Der Bef\u00f6rderungsvertrag und diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 3 &#8211; Verpflichtungen von Watertaxi Hoorn<\/strong><\/p>\n<p>3.1 Watertaxi Hoorn muss den Fahrgast sorgf\u00e4ltig und sicher bef\u00f6rdern.<\/p>\n<p>3.2 Stellt Watertaxi Hoorn den Wassertaxidienst ganz oder teilweise ein, hat es den Fahrgast so schnell wie m\u00f6glich zu informieren, m\u00f6glichst unter Angabe der Gr\u00fcnde, der zu treffenden Ma\u00dfnahmen und der m\u00f6glichen Dauer der Verz\u00f6gerung.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 4 &#8211; Pflichten des Reisenden<\/strong><\/p>\n<p>4.1 Jeder Fahrgast ist verpflichtet, die ihm von Watertaxi Hoorn erteilten angemessenen Hinweise und Anweisungen sowohl w\u00e4hrend der Fahrt als auch beim Ein- und Aussteigen zu befolgen. Diese Richtungen oder Anweisungen k\u00f6nnen auch vom Skipper im Namen von Watertaxi Hoorn gegeben werden.<\/p>\n<p>4.2 Wenn Watertaxi Hoorn vor oder w\u00e4hrend der Fahrt einen bestimmten Sitzplatz im Wassertaxi angibt, ist der Fahrgast verpflichtet, auf diesem Platz Platz zu sitzen<\/p>\n<p>4.3 Der Reisende ist verpflichtet, dies zu unterlassen:<\/p>\n<p>(a) unangemessenes Verhalten an Bord des Wassertaxis und\/oder auf dem Wassertaxi-Steg, einschlie\u00dflich,<\/p>\n<p>(b) ohne darauf beschr\u00e4nkt zu sein, gef\u00e4hrliches Verhalten, Behinderung des Skippers,<\/p>\n<p>Bel\u00e4stigung, Bedrohung, Verschmutzung und Besch\u00e4digung des Wassertaxis oder der<\/p>\n<p>Anlegestelle f\u00fcr Wassertaxis;<\/p>\n<p>(c) ein Verhalten, das die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung des Fernleitungsabkommens behindert oder verhindert;<\/p>\n<p>(d) der Konsum von alkoholischen Getr\u00e4nken an Bord des Wassertaxis, es sei denn, mit<\/p>\n<p>Ausdr\u00fcckliche Genehmigung von Watertaxi Hoorn;<\/p>\n<p>(e) Mitf\u00fchren und\/oder Konsumieren von Bet\u00e4ubungsmitteln an Bord des Wassertaxis;<\/p>\n<p>(f) die Verwendung von Rauchmaterial an Bord des Wassertaxis, elektronischen Zigaretten und dergleichen<\/p>\n<p>einschlie\u00dflich, sofern nicht ausdr\u00fccklich von Watertaxi Hoorn genehmigt.<\/p>\n<p>4.4 Der Fahrgast ist verpflichtet, Watertaxi Hoorn den Schaden zu ersetzen, den er oder sein Handgep\u00e4ck Watertaxi Hoorn zuf\u00fcgt, es sei denn, der Schaden wurde durch einen Umstand verursacht, den ein umsichtiger Reisender nicht h\u00e4tte vermeiden und dessen Folgen er nicht h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen. Der Reisende kann sich nicht von dieser Haftung befreien, indem er sich auf die Qualit\u00e4t oder einen Mangel seines Handgep\u00e4cks beruft.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 5 &#8211; Zahlung<\/strong><\/p>\n<p>5.1 Als Gegenleistung f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrags schuldet der Kunde Watertaxi Hoorn den im Voraus vereinbarten Fahrpreis<\/p>\n<p>5.2 Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, hat der Kunde den Fahrpreis vor Antritt der Fahrt und f\u00fcr die vereinbarte Personenzahl an Watertaxi Hoorn zu zahlen. Watertaxi Hoorn akzeptiert nur Zahlungen in Euro, Pin oder Geschenkgutscheine, die von Watertaxi Hoorn ausgestellt werden.<\/p>\n<p>5.2.1 Die von Watertaxi Hoorn ausgestellten Geschenkgutscheine entsprechen dem Wert des Fahrpreises f\u00fcr eine Kanalfahrt f\u00fcr Passagiere (2 bis 12 Personen) oder Gruppen von Passagieren (12 Personen oder mehr). Geschenkgutscheine k\u00f6nnen nicht gegen Kontaktgeld eingel\u00f6st werden. Verbleibt nach Einl\u00f6sung des Gutscheins ein Restwert von zwei oder mehr Hin- und R\u00fcckfahrten, so wird dieser Restwert (ausgedr\u00fcckt in einer Anzahl von Hin- und R\u00fcckfahrten) vom Skipper auf dem Gutschein vermerkt<\/p>\n<p>5.3 Zahlungen an Bord des Wassertaxis m\u00fcssen in bar oder mit einem in den Niederlanden akzeptierten elektronischen Zahlungsmittel erfolgen. Barzahlungen sollten nach M\u00f6glichkeit in exaktem Geld geleistet werden.<\/p>\n<p>5.4 Watertaxi Hoorn kann ein Angebot zur Zahlung in M\u00fcnzen ablehnen, wenn die Anzahl der M\u00fcnzen so gro\u00df ist, dass das Z\u00e4hlen der M\u00fcnzen nach Ansicht von Watertaxi Hoorn zu einer unangemessenen Verz\u00f6gerung f\u00fchren w\u00fcrde<\/p>\n<p>5.5 Falls Watertaxi Hoorn und der Auftraggeber vereinbart haben, dass der Fahrpreis von Watertaxi Hoorn in Rechnung gestellt wird, betr\u00e4gt die Zahlungsfrist: 14 Tage ab dem Rechnungsdatum<\/p>\n<p>5.6 Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, schuldet er, nachdem Watertaxi Hoorn ihm eine Frist von 14 Tagen einger\u00e4umt hat, um diesen Verpflichtungen noch nachzukommen, auf den nach Ablauf dieser Frist f\u00e4lligen Betrag die gesetzlichen Zinsen im Sinne von Artikel 6:119 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches. Watertaxi Hoorn hat in diesem Fall auch Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten, die gem\u00e4\u00df dem Erlass \u00fcber die Entsch\u00e4digung f\u00fcr au\u00dfergerichtliche Inkassokosten berechnet wird<\/p>\n<p>5.7 Wenn der Kunde in Aus\u00fcbung eines Berufes oder Gewerbes handelt und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat Watertaxi Hoorn Anspruch auf Erstattung der au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten, die in diesem Fall abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und abweichend von der Verordnung \u00fcber die Erstattung au\u00dfergerichtlicher Inkassokosten auf einen Betrag in H\u00f6he von 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 75 \u20ac f\u00fcr jede ganz oder teilweise unbezahlte Rechnung festgesetzt werden.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 6 &#8211; Beendigung oder K\u00fcndigung Bef\u00f6rderungsvertrag<\/strong><\/p>\n<p>6.1 Verursacht der Fahrgast eine derartige Bel\u00e4stigung, dass Watertaxi Hoorn die Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrags billigerweise nicht (mehr) zugemutet werden kann, kann Watertaxi Hoorn die Fahrt sofort einstellen oder die Erf\u00fcllung verweigern und damit den Bef\u00f6rderungsvertrag k\u00fcndigen, ohne dem Auftraggeber &#8211; oder wenn der Fahrgast kein Auftraggeber ist: dem Fahrgast &#8211; eine Entsch\u00e4digung zu schulden. In solchen F\u00e4llen kann Watertaxi Hoorn den Fahrgast auffordern, das Wassertaxi sofort an der n\u00e4chstgelegenen Anlegestelle des Wassertaxis zu verlassen.<\/p>\n<p>6.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Bef\u00f6rderungsvertrags im Sinne von Artikel 6.1 schuldet der Auftraggeber Watertaxi Hoorn den Preis f\u00fcr die gesamte Fahrt bis einschlie\u00dflich des vereinbarten Endziels, unbeschadet der sonstigen Rechte von Watertaxi Hoorn<\/p>\n<p>6.3 Der Kunde kann auf die bei Watertaxi Hoorn bestellte Fahrt vor deren Beginn verzichten<\/p>\n<p>a) Im Falle einer Stornierung nach der endg\u00fcltigen Best\u00e4tigung ist der Kunde zu jeder Zeit verpflichtet, eine Verwaltungsgeb\u00fchr von 25 \u20ac zu zahlen.<\/p>\n<p>b) Im Falle einer Stornierung 6 Wochen vor dem Abfahrtsdatum ist der Kunde verpflichtet, 10% des Gesamtpreises zu zahlen.<\/p>\n<p>c) Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, 25% des Reisepreises zu zahlen.<\/p>\n<p>d) Bei einer Stornierung zwischen 2 und 1 Woche vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, 50% des Reisepreises zu zahlen.<\/p>\n<p>e) Bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 75 % des Reisepreises zu zahlen.<\/p>\n<p>f) Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reisepreises zu zahlen.<\/p>\n<p>bezahlen.<\/p>\n<p>(g) Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p>Wenn Watertaxi Hoorn dadurch nachweislich ein Schaden entsteht, muss der Kunde ihm eine angemessene Entsch\u00e4digung zahlen. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit an dem mit Watertaxi Hoorn vereinbarten Ort erscheint<\/p>\n<p>6.3.1 Teilweise L\u00f6schung<\/p>\n<p>(a) Eine Verringerung der Anzahl der Fahrg\u00e4ste oder eine andere \u00c4nderung des Inhalts des Bef\u00f6rderungsvertrags bedarf der Schriftform. Eine Verringerung der Passagierzahl um maximal 10 % der urspr\u00fcnglichen Passagierzahl kann bis zu 48 Stunden vor der Kreuzfahrt kostenlos vorgenommen werden. Nach der oben genannten Zeit gilt die letzte bekannte Gruppengr\u00f6\u00dfe<\/p>\n<p>b) Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gelten die Stornobestimmungen von Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen.<\/p>\n<p>c) F\u00fcr zus\u00e4tzliche Passagiere, die nicht 48 Stunden vor der Fahrt angemeldet wurden, wird ein zus\u00e4tzlicher angemessener Preis berechnet. Der amtierende Kapit\u00e4n entscheidet \u00fcber die eventuelle Aufnahme zus\u00e4tzlicher Passagiere, wenn die auf dem Angebot angegebene Passagierzahl \u00fcberschritten wird<\/p>\n<p>6.3.2 Verluste durch K\u00fcndigungsgruppen<\/p>\n<p>Der Kunde muss im Falle einer Stornierung weniger als 48 Stunden im Voraus die Kosten f\u00fcr die von Watertaxi Hoorn gemietete Ausr\u00fcstung vollst\u00e4ndig erstatten.<\/p>\n<p>6.4 Wenn vor oder w\u00e4hrend der Fahrt Umst\u00e4nde auf Seiten des Fahrgastes eintreten oder einzutreten scheinen, die Watertaxi Hoorn bei Abschluss des Bef\u00f6rderungsvertrages nicht bekannt sein mussten, die aber bei Kenntnis ein triftiger Grund gewesen w\u00e4ren, den Bef\u00f6rderungsvertrag nicht oder zu anderen Bedingungen abzuschlie\u00dfen, ist Watertaxi Hoorn berechtigt, den Bef\u00f6rderungsvertrag zu k\u00fcndigen und den Fahrgast aus dem Fahrzeug zu entfernen. Diese Mitteilung kann an den Kunden und &#8211; wenn der Reisende kein Kunde ist &#8211; an folgende Personen gerichtet werden<\/p>\n<p>der Fahrgast &#8211; und f\u00fchrt zur Beendigung des Bef\u00f6rderungsvertrags, sobald die erste Stornierung eingegangen ist. Nach einer solchen Beendigung sind Watertaxi Hoorn und der Auftraggeber verpflichtet, sich gegenseitig den entstandenen Schaden nach den Ma\u00dfst\u00e4ben der Angemessenheit und Billigkeit zu ersetzen<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 7 &#8211; Handgep\u00e4ck<\/strong><\/p>\n<p>7.1 Jeder Passagier ist f\u00fcr sein eigenes Handgep\u00e4ck verantwortlich. Handgep\u00e4ck muss ordnungsgem\u00e4\u00df und sicher verpackt sein<\/p>\n<p>7.2 Watertaxi Hoorn kann die Bef\u00f6rderung von Gep\u00e4ck verweigern, das aufgrund seiner Beschaffenheit (potenziell) st\u00f6rend, gef\u00e4hrlich, sch\u00e4dlich, umweltsch\u00e4dlich, verboten oder aus einem anderen vern\u00fcnftigen Grund an Bord eines Wassertaxis nicht erw\u00fcnscht ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, abgelehntes Gep\u00e4ck auf eigene Kosten und Gefahr vom Wassertaxi-Steg zu entfernen und es dort zu belassen.<\/p>\n<p>7.3 Watertaxi Hoorn ist verpflichtet, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um zu verhindern, dass das Handgep\u00e4ck verloren geht oder besch\u00e4digt wird<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 8 &#8211; Fundsachen<\/strong><\/p>\n<p>8.1 Watertaxi Hoorn kann nicht haftbar gemacht werden f\u00fcr Diebstahl oder Verlust von Privateigentum<\/p>\n<p>8.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, Gegenst\u00e4nde oder Geldbetr\u00e4ge, die er an der Anlegestelle des Wassertaxis oder an Bord des Wassertaxis findet, unverz\u00fcglich an Watertaxi Hoorn zu \u00fcbergeben. Watertaxi Hoorn stellt dem Fahrgast zu diesem Zweck eine Ausstellungsbescheinigung aus. Der Fahrgast hat nie einen Anspruch auf Finderlohn gegen Watertaxi Hoorn gehabt<\/p>\n<p>8.3 Watertaxi Hoorn ist berechtigt, eine vom Skipper oder einem anderen aufgefundene und ihm \u00fcbergebene Sache zu verkaufen oder zu vernichten, sobald drei Monate ab dem Tag der \u00dcbergabe verstrichen sind, oder sie sofort zu vernichten, wenn die Sache nicht zur Aufbewahrung oder zum Verkauf geeignet ist. Bei Gegenst\u00e4nden, deren Wert von Watertaxi Hoorn auf mehr als 500 Euro gesch\u00e4tzt wird, h\u00e4lt Watertaxi Hoorn eine Aufbewahrungsfrist von zw\u00f6lf Monaten ein.<\/p>\n<p>8.4 Wenn der Berechtigte die Fundsache oder den Verkaufserl\u00f6s beansprucht, kann Watertaxi Hoorn ihm die anfallenden Lagergeb\u00fchren und Verwaltungskosten in Rechnung stellen.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 9 &#8211; H\u00f6here Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>9.1 Eine Unzul\u00e4nglichkeit bei der Erf\u00fcllung des Bef\u00f6rderungsvertrags kann Watertaxi Hoorn nicht angelastet werden, wenn sie nicht auf sein Verschulden zur\u00fcckzuf\u00fchren ist und auch nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Auffassungen (h\u00f6here Gewalt) zu seinen Lasten geht. Wenn Watertaxi Hoorn den Bef\u00f6rderungsvertrag aufgrund der Witterungsbedingungen nicht erf\u00fcllen kann, handelt es sich immer um einen Fall von h\u00f6herer Gewalt im Sinne des vorstehenden Satzes<\/p>\n<p>9.2 Wenn Watertaxi Hoorn aufgrund h\u00f6herer Gewalt nicht in der Lage ist, den Bef\u00f6rderungsvertrag zu erf\u00fcllen, k\u00f6nnen sowohl der Auftraggeber als auch Watertaxi Hoorn den Vertrag sofort aufl\u00f6sen. Watertaxi Hoorn wird in diesem Fall die vom Kunden im Voraus gezahlten Betr\u00e4ge so schnell wie m\u00f6glich zur\u00fcckerstatten.<\/p>\n<p>9.3 Im Falle von h\u00f6herer Gewalt haben weder der Auftraggeber noch der Fahrgast Anspruch auf Schadensersatz durch Watertaxi Hoorn f\u00fcr<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 10 &#8211; Haftung von Watertaxi Hoorn<\/strong><\/p>\n<p>10.1 Watertaxi Hoorn haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch Tod oder Verletzung des Fahrgastes infolge eines Unfalls entstehen, der dem Fahrgast im Zusammenhang mit und w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung widerf\u00e4hrt. Watertaxi Hoorn haftet nicht, wenn der Unfall durch einen Umstand verursacht wurde, den ein sorgf\u00e4ltiger Bef\u00f6rderer nicht h\u00e4tte vermeiden und dessen Folgen er nicht h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>10.2 Die Entsch\u00e4digung, die Watertaxi Hoorn in einem der in Artikel 10.1 Satz 1 genannten F\u00e4lle zu zahlen hat, betr\u00e4gt stets (a.) auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall im Rahmen der geltenden Haftpflichtversicherungspolice gezahlt wurde, gegebenenfalls zuz\u00fcglich des Betrags der nicht vom Versicherer getragenen Selbstbeteiligung, oder b.) wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen dieser Versicherung erfolgt, begrenzt auf einen H\u00f6chstbetrag von 50.000 \u20ac pro Reisendem mit einem H\u00f6chstbetrag von 500.000 \u20ac pro Ereignis<\/p>\n<p>10.3 Watertaxi Hoorn haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch den vollst\u00e4ndigen oder teilweisen Verlust oder die Besch\u00e4digung des Handgep\u00e4cks verursacht werden, soweit der Verlust oder die Besch\u00e4digung w\u00e4hrend der Bef\u00f6rderung eingetreten und verursacht worden ist:<\/p>\n<p>(a) aufgrund eines Unfalls, der dem Fahrgast zust\u00f6\u00dft und f\u00fcr den Watertaxi Hoorn verantwortlich ist, oder<\/p>\n<p>(b) durch einen Umstand, den ein sorgf\u00e4ltiger Luftfrachtf\u00fchrer nicht h\u00e4tte vermeiden k\u00f6nnen, und in dem Ma\u00dfe, in dem ein solcher Luftfrachtf\u00fchrer die Folgen dieses Umstands nicht h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen. Die Entsch\u00e4digung, die Watertaxi Hoorn bei Verlust oder Besch\u00e4digung des Handgep\u00e4cks zahlen muss, ist auf einen Betrag von 1.500 \u20ac pro Fahrgast begrenzt.<\/p>\n<p>10.4 Watertaxi Hoorn haftet unter keinen Umst\u00e4nden f\u00fcr Sch\u00e4den, die ein Fahrgast w\u00e4hrend oder infolge seines Aufenthalts auf dem Watertaxi-Anleger, einschlie\u00dflich des Stegs, der den Watertaxi-Anleger mit dem Festland verbindet, erleidet<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 11 &#8211; Reklamationen<\/strong><\/p>\n<p>11.1. Eventuelle Beschwerden m\u00fcssen sp\u00e4testens innerhalb von 2 Tagen nach der Fahrt schriftlich (per E-Mail) bei Watertaxi Hoorn eingereicht werden.<\/p>\n<p>11.2. M\u00fcndliche Reklamationen oder Reklamationen, die sp\u00e4ter als 2 Tage nach der Kreuzfahrt erfolgen, werden nicht ber\u00fccksichtigt. Auf Wunsch kann der Kunde beim diensthabenden F\u00fchrer oder Skipper ein Beschwerdeformular anfordern.<\/p>\n<p>11.3. Ungeachtet der Bestimmungen in den vorangegangenen Abs\u00e4tzen sind etwaige Beschwerden \u00fcber die Verpflegung direkt vor Ort und ausdr\u00fccklich gegen\u00fcber dem Verpflegungspersonal vorzubringen<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 12 &#8211; Datenschutz<\/strong><\/p>\n<p>Watertaxi Hoorn speichert Kundendaten; insbesondere E-Mail-Adressen werden in einer Adressdatei gespeichert. Diese Datei kann verwendet werden, um Werbeaktionen, Arrangements usw. per E-Mail zu \u00fcbermitteln. Watertaxi Hoorn handelt in \u00dcbereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, und die Daten der Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn der Kunde dies nicht w\u00fcnscht, kann er dies Watertaxi Hoorn schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde nicht angibt, dass die Aufzeichnung von Daten nicht gew\u00fcnscht ist, geht Watertaxi Hoorn davon aus, dass der Kunde mit der Aufzeichnung der Daten einverstanden ist.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 13 &#8211; Sicherheit<\/strong><\/p>\n<p>13.1 Der Kunde muss jederzeit die Anweisungen von Schipper befolgen<\/p>\n<p>13.2. Werden die Anweisungen nicht befolgt, hat der diensthabende Skipper oder das Personal von Watertaxi Hoorn das Recht, die Fahrt abzubrechen. Der Kunde kann dann keine Verringerung des im Vertrag genannten Betrags verlangen.<\/p>\n<p>13.3. Wenn Personen mitfahren, die nicht schwimmen k\u00f6nnen, sollte dies vor der Abfahrt gemeldet werden. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die nicht schwimmen k\u00f6nnen, sind verpflichtet, jederzeit eine Schwimmweste an Bord zu tragen.<\/p>\n<p>13.4. Wenn mehr Personen als zuvor angegeben an einer Gruppenreise teilnehmen m\u00f6chten, kann der Skipper bei \u00dcberschreitung der zul\u00e4ssigen H\u00f6chstzahl von Passagieren auf dem Schiff den \u00dcberschuss ablehnen und\/oder in Absprache mit dem Kunden ein zus\u00e4tzliches Schiff f\u00fcr den Transport anmieten, dessen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 14 &#8211; Mietvertrag<\/strong><\/p>\n<p>14.1 Zu Beginn der Mietzeit \u00fcbergibt der Vermieter dem Mieter den Mietgegenstand. Es wird in gutem Zustand sein und seinen Zweck erf\u00fcllen k\u00f6nnen. Der Vermieter pr\u00fcft vor der Abreise stets, ob das Inventar vollst\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>14.2 Der Mieter hat das Mietobjekt mit der gebotenen Sorgfalt oder bestimmungsgem\u00e4\u00df zu nutzen. Der Mieter darf keine Ver\u00e4nderungen am Mietobjekt vornehmen. Der Mieter darf ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt weder ganz noch teilweise zum Gebrauch \u00fcberlassen<\/p>\n<p>14.3 Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Gegenst\u00e4nde zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zu \u00fcbergeben, in dem er sie erhalten hat<\/p>\n<p>14.4 Bei Besch\u00e4digung oder Verlust des Mietobjekts oder des Inventars ist der Mieter verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die vern\u00fcnftigerweise zur Behebung des Schadens und\/oder zur Wiederbeschaffung des verlorenen Inventars erforderlich sind.<\/p>\n<p>14.5 Die Kosten f\u00fcr die normale Instandhaltung und die Beseitigung von M\u00e4ngeln gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, es liegt ein Schaden im Sinne von 14.6 vor. Der Mieter braucht immer die Erlaubnis des Vermieters, um Reparaturen durchf\u00fchren zu lassen. Vom Vermieter vereinbarte Reparaturen erstattet der Vermieter, wenn Einzelverbindungsnachweise vorgelegt werden<\/p>\n<p>14.6 Der Mieter haftet f\u00fcr alle Sch\u00e4den, die er und\/oder einer seiner Mitbewohner w\u00e4hrend der Zeit, in der er die Objekte besitzt, Dritten zuf\u00fcgt, unbeschadet der Bestimmungen von 14.5, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm oder einem seiner Mitbewohner verursacht wurde.<\/p>\n<p>14.6 Der Mieter haftet f\u00fcr Sch\u00e4den und Verluste an der Mietsache, die w\u00e4hrend der Zeit, in der er die Mietsache in seinem Besitz hat, entstehen, soweit sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, unbeschadet der Bestimmungen von 14.5, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Sch\u00e4den und Verluste nicht von ihm oder einem seiner Mitbewohner verursacht wurden. Der Vermieter kann nicht f\u00fcr Verletzungen (Unf\u00e4lle), Diebstahl oder Verlust von Privateigentum haftbar gemacht werden<\/p>\n<p>14.7 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverz\u00fcglich alle schadensbegr\u00fcndenden Tatsachen mitzuteilen, deren Kenntnis f\u00fcr den Versicherer erforderlich ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen des Vermieters zu befolgen<\/p>\n<p>14.8 Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, kann der Vermieter den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als beendet betrachten; der Vermieter ist nicht verpflichtet, bereits gezahlte Betr\u00e4ge zur\u00fcckzuzahlen.<\/p>\n<p>14.9 Der Mieter ist in Verzug, wenn er den Mietzins nicht zu den F\u00e4lligkeitsterminen zahlt oder seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Neben der Forderung nach Erf\u00fcllung und\/oder Schadensersatz kann der Vermieter ohne Einschaltung des Gerichts den Vertrag als aufgel\u00f6st betrachten und das Mietobjekt sofort in Besitz nehmen<\/p>\n<p>14.10 Wird die Mietsache sp\u00e4ter als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zur\u00fcckgegeben, kann der Vermieter Schadensersatz wegen der dadurch entgangenen Einnahmen verlangen oder dem Mieter die zus\u00e4tzliche Mietzeit in Rechnung stellen<\/p>\n<p>14.11 Der Vermieter hat als Eigent\u00fcmer jederzeit das Recht, den Mietvertrag ohne Angabe von Gr\u00fcnden einseitig aufzul\u00f6sen. Die Erstattung der vom Mieter im Voraus gezahlten Geb\u00fchren erfolgt nach Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.<\/p>\n<p>14.12. Maximale Anzahl von Personen im gemieteten Boot: Wassertaxi (12 Personen) \/ Fl\u00fcsterboot (8 Personen)<\/p>\n<p>14.13 Das Mindestalter des Mieters betr\u00e4gt 18 Jahre, mit Ausnahme von Schaluppen. Hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Die Legitimation erfolgt durch einen niederl\u00e4ndischen Reisepass, einen niederl\u00e4ndischen Personalausweis, einen niederl\u00e4ndischen F\u00fchrerschein oder einen Mopedf\u00fchrerschein (Kat. AM)<\/p>\n<p>14.14 Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung des Mietobjekts zusammenh\u00e4ngen, wie Hafen-, Br\u00fccken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgeb\u00fchren, gehen zu Lasten des Mieters.<\/p>\n<p>14.15. Wird das Mietobjekt vom Mieter nicht in dem Zustand \u00fcbergeben, in dem er es erhalten hat, oder hat er sich nicht an diese Bedingungen gehalten, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand<\/p>\n<p>14.16 Dem Mieter ist es nicht gestattet, mit dem Mietobjekt an Wettbewerben teilzunehmen und\/oder andere Schiffe zu schleppen<\/p>\n<p>14.17 Es ist nicht gestattet, in den gemieteten R\u00e4umen Speisen oder Getr\u00e4nke mittels einer W\u00e4rmequelle zuzubereiten<\/p>\n<p>14.18 Bei der R\u00fcckgabe an das B\u00fcro von Watertaxi Hoorn muss das Mietobjekt besenrein zur\u00fcckgegeben werden<\/p>\n<p>14.19 Bei Anmietung des Wassertaxis und\/oder des Fluisterboots ist eine Kaution von 250 \u20ac in bar zu hinterlegen. Diese Kaution wird zur\u00fcckerstattet, nachdem das Boot zur\u00fcckgegeben und vom Vermieter auf Sch\u00e4den oder fehlendes Inventar \u00fcberpr\u00fcft wurde. Die Kaution wird nicht von der Miete abgezogen<\/p>\n<p>14.20 Individuelle Abweichungen, einschlie\u00dflich Erg\u00e4nzungen oder Erweiterungen, von diesem Mietvertrag bed\u00fcrfen der Schriftform.<\/p>\n<\/p>\n<p><strong>Artikel 15 &#8211; Anwendbares Recht und zust\u00e4ndiges Gericht<\/strong><\/p>\n<p>15.1 Auf diese Bedingungen und alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich niederl\u00e4ndisches Recht Anwendung.<\/p>\n<p>15.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen und den unter diesen Bedingungen geschlossenen Vertr\u00e4gen ergeben, werden ausschlie\u00dflich dem zust\u00e4ndigen Gericht im Bezirk Noord-Holland, Niederlande, vorgelegt.<\/p>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Artikel 1 &#8211; Begriffsbestimmungen Artikel 2 &#8211; Bef\u00f6rderungsvertrag Artikel 3 &#8211; Verpflichtungen von Watertaxi Hoorn Artikel 4 &#8211; 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