Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

Artikel 2 – Beförderungsvertrag

Artikel 3 – Verpflichtungen von Watertaxi Hoorn

Artikel 4 – Pflichten des Reisenden

Artikel 5 – Zahlung

Artikel 6 – Beendigung oder Kündigung Beförderungsvertrag

Artikel 7 – Handgepäck

Artikel 8 – Fundsachen

Artikel 9 – Höhere Gewalt

Artikel 10 – Haftung von Watertaxi Hoorn

Artikel 11 – Reklamationen

Artikel 12 – Datenschutz

Artikel 13 – Sicherheit

Artikel 14 – Mietvertrag

Artikel 15 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

Artikel 1 – Begriffsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Flüsterboot: das von Watertaxi Hoorn bei der Ausführung des Mietvertrags verwendete Schiff Handgepäck:

leicht zu transportierendes, tragbares oder mit Handrädern versehenes Gepäck, das der Fahrgast an oder bei sich hat, und, soweit Watertaxi Hoorn dessen Beförderung gestattet hat, sonstiges bewegliches Eigentum des Fahrgastes, einschließlich lebender Tiere

Kunde:
Die natürliche oder juristische Person, die einen Beförderungsvertrag mit Watertaxi Hoorn Passenger abschließt:
Die von Watertaxi Hoorn in Erfüllung des Beförderungsvertrags Rondvaartvervoer beförderte Person:

Beförderung eines Fahrgastes (2 bis 12 Personen) oder einer Gruppe von Fahrgästen (ab 12 Personen) und/oder ihres Handgepäcks mit einem Wassertaxi, einschließlich Ein- und Ausschiffung für die Standarddauer von einer Stunde, gerechnet ab dem Wassertaxi-Anleger, an dem der Fahrgast eingeschifft wurde, und/oder bis zu einem Wassertaxi-Anleger, an dem der Fahrgast ausgeschifft wurde

Skipper:

Person, die als Angestellter von Watertaxi Hoorn oder auf Anweisung von Watertaxi Hoorn das Watertaxi bedient und fährt

Pachtvertrag:

der Vertrag, mit dem sich Watertaxi Hoorn (nachstehend Vermieter genannt) gegenüber Dritten verpflichtet, das Wassertaxi und/oder das Fluisterboot an Dritte (nachstehend Mieter genannt) zu vermieten, und der Mieter sich verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten

Abkommen über die Beförderung:

die Vereinbarung, mit der sich Watertaxi Hoorn gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, eine Kanalschifffahrt und/oder ein Wassertaxi zu betreiben

Wassertaxi:

das von Watertaxi Hoorn bei der Ausführung des Beförderungsvertrags und/oder des Mietvertrags verwendete Schiff

Wassertaxi Hoorn:

Die juristische Person Watertaxi Hoorn B.V., eingetragen bei der Handelskammer in Alkmaar unter der Nummer 37100323, mit Sitz in der Schuijteskade 21, 1621 DE in Hoorn. Dieser Ort dient als Einstiegsort, sofern im Beförderungs- und/oder Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Anlegestelle für Wassertaxis:
jede Anlegestelle, an der ein Fahrgast in ein Wassertaxi ein- und aussteigen kann

Wassertaxi-Transport:

die Beförderung eines Fahrgastes und/oder einer Gruppe von Fahrgästen und deren Handgepäck mit einem Wassertaxi, einschließlich des Ein- und Aussteigens von einem Wassertaxi-Anleger im Innen- und/oder Außenhafen von Hoorn.

Artikel 2 – Beförderungsvertrag

2.1 Der Beförderungsvertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot von Watertaxi Hoorn zum Abschluss dieses Vertrags annimmt.

2.2 Sofern nicht anders vereinbart, endet der Beförderungsvertrag unmittelbar nach der Ausschiffung des Fahrgastes an dem im Beförderungsvertrag als Endziel vereinbarten Wassertaxi-Liegeplatz.

2.3 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Beförderungsvertrag. Sie gelten auch für den Reisenden, der nicht Kunde ist, mit Ausnahme der Bestimmungen, die sich ausschließlich auf den Kunden beziehen

2.4 Watertaxi Hoorn ist berechtigt, während der Fahrt Zwischenstopps einzulegen, zum Beispiel um andere Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen

2.5 Der Beförderungsvertrag und diese Allgemeinen Bedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.

Artikel 3 – Verpflichtungen von Watertaxi Hoorn

3.1 Watertaxi Hoorn muss den Fahrgast sorgfältig und sicher befördern.

3.2 Stellt Watertaxi Hoorn den Wassertaxidienst ganz oder teilweise ein, hat es den Fahrgast so schnell wie möglich zu informieren, möglichst unter Angabe der Gründe, der zu treffenden Maßnahmen und der möglichen Dauer der Verzögerung.

Artikel 4 – Pflichten des Reisenden

4.1 Jeder Fahrgast ist verpflichtet, die ihm von Watertaxi Hoorn erteilten angemessenen Hinweise und Anweisungen sowohl während der Fahrt als auch beim Ein- und Aussteigen zu befolgen. Diese Richtungen oder Anweisungen können auch vom Skipper im Namen von Watertaxi Hoorn gegeben werden.

4.2 Wenn Watertaxi Hoorn vor oder während der Fahrt einen bestimmten Sitzplatz im Wassertaxi angibt, ist der Fahrgast verpflichtet, auf diesem Platz Platz zu sitzen

4.3 Der Reisende ist verpflichtet, dies zu unterlassen:

(a) unangemessenes Verhalten an Bord des Wassertaxis und/oder auf dem Wassertaxi-Steg, einschließlich,

(b) ohne darauf beschränkt zu sein, gefährliches Verhalten, Behinderung des Skippers,

Belästigung, Bedrohung, Verschmutzung und Beschädigung des Wassertaxis oder der

Anlegestelle für Wassertaxis;

(c) ein Verhalten, das die ordnungsgemäße Erfüllung des Fernleitungsabkommens behindert oder verhindert;

(d) der Konsum von alkoholischen Getränken an Bord des Wassertaxis, es sei denn, mit

Ausdrückliche Genehmigung von Watertaxi Hoorn;

(e) Mitführen und/oder Konsumieren von Betäubungsmitteln an Bord des Wassertaxis;

(f) die Verwendung von Rauchmaterial an Bord des Wassertaxis, elektronischen Zigaretten und dergleichen

einschließlich, sofern nicht ausdrücklich von Watertaxi Hoorn genehmigt.

4.4 Der Fahrgast ist verpflichtet, Watertaxi Hoorn den Schaden zu ersetzen, den er oder sein Handgepäck Watertaxi Hoorn zufügt, es sei denn, der Schaden wurde durch einen Umstand verursacht, den ein umsichtiger Reisender nicht hätte vermeiden und dessen Folgen er nicht hätte verhindern können. Der Reisende kann sich nicht von dieser Haftung befreien, indem er sich auf die Qualität oder einen Mangel seines Handgepäcks beruft.

Artikel 5 – Zahlung

5.1 Als Gegenleistung für die Erfüllung des Beförderungsvertrags schuldet der Kunde Watertaxi Hoorn den im Voraus vereinbarten Fahrpreis

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der Kunde den Fahrpreis vor Antritt der Fahrt und für die vereinbarte Personenzahl an Watertaxi Hoorn zu zahlen. Watertaxi Hoorn akzeptiert nur Zahlungen in Euro, Pin oder Geschenkgutscheine, die von Watertaxi Hoorn ausgestellt werden.

5.2.1 Die von Watertaxi Hoorn ausgestellten Geschenkgutscheine entsprechen dem Wert des Fahrpreises für eine Kanalfahrt für Passagiere (2 bis 12 Personen) oder Gruppen von Passagieren (12 Personen oder mehr). Geschenkgutscheine können nicht gegen Kontaktgeld eingelöst werden. Verbleibt nach Einlösung des Gutscheins ein Restwert von zwei oder mehr Hin- und Rückfahrten, so wird dieser Restwert (ausgedrückt in einer Anzahl von Hin- und Rückfahrten) vom Skipper auf dem Gutschein vermerkt

5.3 Zahlungen an Bord des Wassertaxis müssen in bar oder mit einem in den Niederlanden akzeptierten elektronischen Zahlungsmittel erfolgen. Barzahlungen sollten nach Möglichkeit in exaktem Geld geleistet werden.

5.4 Watertaxi Hoorn kann ein Angebot zur Zahlung in Münzen ablehnen, wenn die Anzahl der Münzen so groß ist, dass das Zählen der Münzen nach Ansicht von Watertaxi Hoorn zu einer unangemessenen Verzögerung führen würde

5.5 Falls Watertaxi Hoorn und der Auftraggeber vereinbart haben, dass der Fahrpreis von Watertaxi Hoorn in Rechnung gestellt wird, beträgt die Zahlungsfrist: 14 Tage ab dem Rechnungsdatum

5.6 Wenn der Kunde ein Verbraucher ist und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, schuldet er, nachdem Watertaxi Hoorn ihm eine Frist von 14 Tagen eingeräumt hat, um diesen Verpflichtungen noch nachzukommen, auf den nach Ablauf dieser Frist fälligen Betrag die gesetzlichen Zinsen im Sinne von Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Watertaxi Hoorn hat in diesem Fall auch Anspruch auf eine Entschädigung für die außergerichtlichen Inkassokosten, die gemäß dem Erlass über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet wird

5.7 Wenn der Kunde in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat Watertaxi Hoorn Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Inkassokosten, die in diesem Fall abweichend von Artikel 6:96 Absatz 4 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und abweichend von der Verordnung über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten auf einen Betrag in Höhe von 15 % der Hauptsumme mit einem Mindestbetrag von 75 € für jede ganz oder teilweise unbezahlte Rechnung festgesetzt werden.

Artikel 6 – Beendigung oder Kündigung Beförderungsvertrag

6.1 Verursacht der Fahrgast eine derartige Belästigung, dass Watertaxi Hoorn die Erfüllung des Beförderungsvertrags billigerweise nicht (mehr) zugemutet werden kann, kann Watertaxi Hoorn die Fahrt sofort einstellen oder die Erfüllung verweigern und damit den Beförderungsvertrag kündigen, ohne dem Auftraggeber – oder wenn der Fahrgast kein Auftraggeber ist: dem Fahrgast – eine Entschädigung zu schulden. In solchen Fällen kann Watertaxi Hoorn den Fahrgast auffordern, das Wassertaxi sofort an der nächstgelegenen Anlegestelle des Wassertaxis zu verlassen.

6.2 Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Beförderungsvertrags im Sinne von Artikel 6.1 schuldet der Auftraggeber Watertaxi Hoorn den Preis für die gesamte Fahrt bis einschließlich des vereinbarten Endziels, unbeschadet der sonstigen Rechte von Watertaxi Hoorn

6.3 Der Kunde kann auf die bei Watertaxi Hoorn bestellte Fahrt vor deren Beginn verzichten

a) Im Falle einer Stornierung nach der endgültigen Bestätigung ist der Kunde zu jeder Zeit verpflichtet, eine Verwaltungsgebühr von 25 € zu zahlen.

b) Im Falle einer Stornierung 6 Wochen vor dem Abfahrtsdatum ist der Kunde verpflichtet, 10% des Gesamtpreises zu zahlen.

c) Bei einer Stornierung zwischen 6 und 2 Wochen vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, 25% des Reisepreises zu zahlen.

d) Bei einer Stornierung zwischen 2 und 1 Woche vor Reisebeginn ist der Kunde verpflichtet, 50% des Reisepreises zu zahlen.

e) Bei einer Stornierung zwischen 7 und 2 Tagen vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 75 % des Reisepreises zu zahlen.

f) Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt ist der Kunde verpflichtet, 100% des Reisepreises zu zahlen.

bezahlen.

(g) Die Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.

Wenn Watertaxi Hoorn dadurch nachweislich ein Schaden entsteht, muss der Kunde ihm eine angemessene Entschädigung zahlen. Dies gilt auch, wenn der Fahrgast nicht oder nicht zur vereinbarten Zeit an dem mit Watertaxi Hoorn vereinbarten Ort erscheint

6.3.1 Teilweise Löschung

(a) Eine Verringerung der Anzahl der Fahrgäste oder eine andere Änderung des Inhalts des Beförderungsvertrags bedarf der Schriftform. Eine Verringerung der Passagierzahl um maximal 10 % der ursprünglichen Passagierzahl kann bis zu 48 Stunden vor der Kreuzfahrt kostenlos vorgenommen werden. Nach der oben genannten Zeit gilt die letzte bekannte Gruppengröße

b) Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % gelten die Stornobestimmungen von Artikel 8 der vorliegenden Bedingungen.

c) Für zusätzliche Passagiere, die nicht 48 Stunden vor der Fahrt angemeldet wurden, wird ein zusätzlicher angemessener Preis berechnet. Der amtierende Kapitän entscheidet über die eventuelle Aufnahme zusätzlicher Passagiere, wenn die auf dem Angebot angegebene Passagierzahl überschritten wird

6.3.2 Verluste durch Kündigungsgruppen

Der Kunde muss im Falle einer Stornierung weniger als 48 Stunden im Voraus die Kosten für die von Watertaxi Hoorn gemietete Ausrüstung vollständig erstatten.

6.4 Wenn vor oder während der Fahrt Umstände auf Seiten des Fahrgastes eintreten oder einzutreten scheinen, die Watertaxi Hoorn bei Abschluss des Beförderungsvertrages nicht bekannt sein mussten, die aber bei Kenntnis ein triftiger Grund gewesen wären, den Beförderungsvertrag nicht oder zu anderen Bedingungen abzuschließen, ist Watertaxi Hoorn berechtigt, den Beförderungsvertrag zu kündigen und den Fahrgast aus dem Fahrzeug zu entfernen. Diese Mitteilung kann an den Kunden und – wenn der Reisende kein Kunde ist – an folgende Personen gerichtet werden

der Fahrgast – und führt zur Beendigung des Beförderungsvertrags, sobald die erste Stornierung eingegangen ist. Nach einer solchen Beendigung sind Watertaxi Hoorn und der Auftraggeber verpflichtet, sich gegenseitig den entstandenen Schaden nach den Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit zu ersetzen

Artikel 7 – Handgepäck

7.1 Jeder Passagier ist für sein eigenes Handgepäck verantwortlich. Handgepäck muss ordnungsgemäß und sicher verpackt sein

7.2 Watertaxi Hoorn kann die Beförderung von Gepäck verweigern, das aufgrund seiner Beschaffenheit (potenziell) störend, gefährlich, schädlich, umweltschädlich, verboten oder aus einem anderen vernünftigen Grund an Bord eines Wassertaxis nicht erwünscht ist. Der Fahrgast ist verpflichtet, abgelehntes Gepäck auf eigene Kosten und Gefahr vom Wassertaxi-Steg zu entfernen und es dort zu belassen.

7.3 Watertaxi Hoorn ist verpflichtet, angemessene Sorgfalt walten zu lassen, um zu verhindern, dass das Handgepäck verloren geht oder beschädigt wird

Artikel 8 – Fundsachen

8.1 Watertaxi Hoorn kann nicht haftbar gemacht werden für Diebstahl oder Verlust von Privateigentum

8.2 Der Fahrgast ist verpflichtet, Gegenstände oder Geldbeträge, die er an der Anlegestelle des Wassertaxis oder an Bord des Wassertaxis findet, unverzüglich an Watertaxi Hoorn zu übergeben. Watertaxi Hoorn stellt dem Fahrgast zu diesem Zweck eine Ausstellungsbescheinigung aus. Der Fahrgast hat nie einen Anspruch auf Finderlohn gegen Watertaxi Hoorn gehabt

8.3 Watertaxi Hoorn ist berechtigt, eine vom Skipper oder einem anderen aufgefundene und ihm übergebene Sache zu verkaufen oder zu vernichten, sobald drei Monate ab dem Tag der Übergabe verstrichen sind, oder sie sofort zu vernichten, wenn die Sache nicht zur Aufbewahrung oder zum Verkauf geeignet ist. Bei Gegenständen, deren Wert von Watertaxi Hoorn auf mehr als 500 Euro geschätzt wird, hält Watertaxi Hoorn eine Aufbewahrungsfrist von zwölf Monaten ein.

8.4 Wenn der Berechtigte die Fundsache oder den Verkaufserlös beansprucht, kann Watertaxi Hoorn ihm die anfallenden Lagergebühren und Verwaltungskosten in Rechnung stellen.

Artikel 9 – Höhere Gewalt

9.1 Eine Unzulänglichkeit bei der Erfüllung des Beförderungsvertrags kann Watertaxi Hoorn nicht angelastet werden, wenn sie nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist und auch nicht aufgrund des Gesetzes, eines Rechtsakts oder allgemein anerkannter Auffassungen (höhere Gewalt) zu seinen Lasten geht. Wenn Watertaxi Hoorn den Beförderungsvertrag aufgrund der Witterungsbedingungen nicht erfüllen kann, handelt es sich immer um einen Fall von höherer Gewalt im Sinne des vorstehenden Satzes

9.2 Wenn Watertaxi Hoorn aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, den Beförderungsvertrag zu erfüllen, können sowohl der Auftraggeber als auch Watertaxi Hoorn den Vertrag sofort auflösen. Watertaxi Hoorn wird in diesem Fall die vom Kunden im Voraus gezahlten Beträge so schnell wie möglich zurückerstatten.

9.3 Im Falle von höherer Gewalt haben weder der Auftraggeber noch der Fahrgast Anspruch auf Schadensersatz durch Watertaxi Hoorn für

Artikel 10 – Haftung von Watertaxi Hoorn

10.1 Watertaxi Hoorn haftet für Schäden, die durch Tod oder Verletzung des Fahrgastes infolge eines Unfalls entstehen, der dem Fahrgast im Zusammenhang mit und während der Beförderung widerfährt. Watertaxi Hoorn haftet nicht, wenn der Unfall durch einen Umstand verursacht wurde, den ein sorgfältiger Beförderer nicht hätte vermeiden und dessen Folgen er nicht hätte verhindern können.

10.2 Die Entschädigung, die Watertaxi Hoorn in einem der in Artikel 10.1 Satz 1 genannten Fälle zu zahlen hat, beträgt stets (a.) auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall im Rahmen der geltenden Haftpflichtversicherungspolice gezahlt wurde, gegebenenfalls zuzüglich des Betrags der nicht vom Versicherer getragenen Selbstbeteiligung, oder b.) wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen dieser Versicherung erfolgt, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 50.000 € pro Reisendem mit einem Höchstbetrag von 500.000 € pro Ereignis

10.3 Watertaxi Hoorn haftet für Schäden, die durch den vollständigen oder teilweisen Verlust oder die Beschädigung des Handgepäcks verursacht werden, soweit der Verlust oder die Beschädigung während der Beförderung eingetreten und verursacht worden ist:

(a) aufgrund eines Unfalls, der dem Fahrgast zustößt und für den Watertaxi Hoorn verantwortlich ist, oder

(b) durch einen Umstand, den ein sorgfältiger Luftfrachtführer nicht hätte vermeiden können, und in dem Maße, in dem ein solcher Luftfrachtführer die Folgen dieses Umstands nicht hätte verhindern können. Die Entschädigung, die Watertaxi Hoorn bei Verlust oder Beschädigung des Handgepäcks zahlen muss, ist auf einen Betrag von 1.500 € pro Fahrgast begrenzt.

10.4 Watertaxi Hoorn haftet unter keinen Umständen für Schäden, die ein Fahrgast während oder infolge seines Aufenthalts auf dem Watertaxi-Anleger, einschließlich des Stegs, der den Watertaxi-Anleger mit dem Festland verbindet, erleidet

Artikel 11 – Reklamationen

11.1. Eventuelle Beschwerden müssen spätestens innerhalb von 2 Tagen nach der Fahrt schriftlich (per E-Mail) bei Watertaxi Hoorn eingereicht werden.

11.2. Mündliche Reklamationen oder Reklamationen, die später als 2 Tage nach der Kreuzfahrt erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Auf Wunsch kann der Kunde beim diensthabenden Führer oder Skipper ein Beschwerdeformular anfordern.

11.3. Ungeachtet der Bestimmungen in den vorangegangenen Absätzen sind etwaige Beschwerden über die Verpflegung direkt vor Ort und ausdrücklich gegenüber dem Verpflegungspersonal vorzubringen

Artikel 12 – Datenschutz

Watertaxi Hoorn speichert Kundendaten; insbesondere E-Mail-Adressen werden in einer Adressdatei gespeichert. Diese Datei kann verwendet werden, um Werbeaktionen, Arrangements usw. per E-Mail zu übermitteln. Watertaxi Hoorn handelt in Übereinstimmung mit dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, und die Daten der Kunden werden nicht an Dritte weitergegeben. Wenn der Kunde dies nicht wünscht, kann er dies Watertaxi Hoorn schriftlich mitteilen. Wenn der Kunde nicht angibt, dass die Aufzeichnung von Daten nicht gewünscht ist, geht Watertaxi Hoorn davon aus, dass der Kunde mit der Aufzeichnung der Daten einverstanden ist.

Artikel 13 – Sicherheit

13.1 Der Kunde muss jederzeit die Anweisungen von Schipper befolgen

13.2. Werden die Anweisungen nicht befolgt, hat der diensthabende Skipper oder das Personal von Watertaxi Hoorn das Recht, die Fahrt abzubrechen. Der Kunde kann dann keine Verringerung des im Vertrag genannten Betrags verlangen.

13.3. Wenn Personen mitfahren, die nicht schwimmen können, sollte dies vor der Abfahrt gemeldet werden. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die nicht schwimmen können, sind verpflichtet, jederzeit eine Schwimmweste an Bord zu tragen.

13.4. Wenn mehr Personen als zuvor angegeben an einer Gruppenreise teilnehmen möchten, kann der Skipper bei Überschreitung der zulässigen Höchstzahl von Passagieren auf dem Schiff den Überschuss ablehnen und/oder in Absprache mit dem Kunden ein zusätzliches Schiff für den Transport anmieten, dessen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Artikel 14 – Mietvertrag

14.1 Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter dem Mieter den Mietgegenstand. Es wird in gutem Zustand sein und seinen Zweck erfüllen können. Der Vermieter prüft vor der Abreise stets, ob das Inventar vollständig ist.

14.2 Der Mieter hat das Mietobjekt mit der gebotenen Sorgfalt oder bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Mieter darf keine Veränderungen am Mietobjekt vornehmen. Der Mieter darf ohne die schriftliche Zustimmung des Vermieters das Mietobjekt weder ganz noch teilweise zum Gebrauch überlassen

14.3 Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter die Gegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zu übergeben, in dem er sie erhalten hat

14.4 Bei Beschädigung oder Verlust des Mietobjekts oder des Inventars ist der Mieter verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die vernünftigerweise zur Behebung des Schadens und/oder zur Wiederbeschaffung des verlorenen Inventars erforderlich sind.

14.5 Die Kosten für die normale Instandhaltung und die Beseitigung von Mängeln gehen zu Lasten des Vermieters, es sei denn, es liegt ein Schaden im Sinne von 14.6 vor. Der Mieter braucht immer die Erlaubnis des Vermieters, um Reparaturen durchführen zu lassen. Vom Vermieter vereinbarte Reparaturen erstattet der Vermieter, wenn Einzelverbindungsnachweise vorgelegt werden

14.6 Der Mieter haftet für alle Schäden, die er und/oder einer seiner Mitbewohner während der Zeit, in der er die Objekte besitzt, Dritten zufügt, unbeschadet der Bestimmungen von 14.5, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden nicht von ihm oder einem seiner Mitbewohner verursacht wurde.

14.6 Der Mieter haftet für Schäden und Verluste an der Mietsache, die während der Zeit, in der er die Mietsache in seinem Besitz hat, entstehen, soweit sie nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, unbeschadet der Bestimmungen von 14.5, es sei denn, der Mieter weist nach, dass Schäden und Verluste nicht von ihm oder einem seiner Mitbewohner verursacht wurden. Der Vermieter kann nicht für Verletzungen (Unfälle), Diebstahl oder Verlust von Privateigentum haftbar gemacht werden

14.7 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich alle schadensbegründenden Tatsachen mitzuteilen, deren Kenntnis für den Versicherer erforderlich ist. Der Mieter ist verpflichtet, die Anweisungen des Vermieters zu befolgen

14.8 Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt, kann der Vermieter den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als beendet betrachten; der Vermieter ist nicht verpflichtet, bereits gezahlte Beträge zurückzuzahlen.

14.9 Der Mieter ist in Verzug, wenn er den Mietzins nicht zu den Fälligkeitsterminen zahlt oder seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Neben der Forderung nach Erfüllung und/oder Schadensersatz kann der Vermieter ohne Einschaltung des Gerichts den Vertrag als aufgelöst betrachten und das Mietobjekt sofort in Besitz nehmen

14.10 Wird die Mietsache später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgegeben, kann der Vermieter Schadensersatz wegen der dadurch entgangenen Einnahmen verlangen oder dem Mieter die zusätzliche Mietzeit in Rechnung stellen

14.11 Der Vermieter hat als Eigentümer jederzeit das Recht, den Mietvertrag ohne Angabe von Gründen einseitig aufzulösen. Die Erstattung der vom Mieter im Voraus gezahlten Gebühren erfolgt nach Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.

14.12. Maximale Anzahl von Personen im gemieteten Boot: Wassertaxi (12 Personen) / Flüsterboot (8 Personen)

14.13 Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre, mit Ausnahme von Schaluppen. Hier liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Die Legitimation erfolgt durch einen niederländischen Reisepass, einen niederländischen Personalausweis, einen niederländischen Führerschein oder einen Mopedführerschein (Kat. AM)

14.14 Kosten, die unmittelbar mit der Nutzung des Mietobjekts zusammenhängen, wie Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren, gehen zu Lasten des Mieters.

14.15. Wird das Mietobjekt vom Mieter nicht in dem Zustand übergeben, in dem er es erhalten hat, oder hat er sich nicht an diese Bedingungen gehalten, so ist der Vermieter berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand

14.16 Dem Mieter ist es nicht gestattet, mit dem Mietobjekt an Wettbewerben teilzunehmen und/oder andere Schiffe zu schleppen

14.17 Es ist nicht gestattet, in den gemieteten Räumen Speisen oder Getränke mittels einer Wärmequelle zuzubereiten

14.18 Bei der Rückgabe an das Büro von Watertaxi Hoorn muss das Mietobjekt besenrein zurückgegeben werden

14.19 Bei Anmietung des Wassertaxis und/oder des Fluisterboots ist eine Kaution von 250 € in bar zu hinterlegen. Diese Kaution wird zurückerstattet, nachdem das Boot zurückgegeben und vom Vermieter auf Schäden oder fehlendes Inventar überprüft wurde. Die Kaution wird nicht von der Miete abgezogen

14.20 Individuelle Abweichungen, einschließlich Ergänzungen oder Erweiterungen, von diesem Mietvertrag bedürfen der Schriftform.

Artikel 15 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1 Auf diese Bedingungen und alle unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

15.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Bedingungen und den unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen ergeben, werden ausschließlich dem zuständigen Gericht im Bezirk Noord-Holland, Niederlande, vorgelegt.